Teilnahmebedingungen

Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen der Ingenieurkammer-Bau NRW, sofern auf deren Geltung ausdrücklich hingewiesen wird und werden von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.


Verbindliche Anmeldung/Anmeldebestätigung

Zu allen Veranstaltungen ist eine vorherige verbindliche Anmeldung über die Internetseite der Ingenieurkammer-Bau NRW erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme wird von der Ingenieurkammer-Bau NRW in Textform bestätigt. Bei Anreise ohne vorherige Anmeldung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme.


Kostenpflichtige Veranstaltungen

Für kostenpflichtige Veranstaltungen gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Entgelte. Für Mitglieder anderer Ingenieurkammern sowie der AKNW gelten die gleichen Konditionen wie für Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW.

Für Jungingenieure (Neumitglieder nach Universitätsabschluss) sowie Studierende, die Mitglied des Studierendenprogramms START.ING. der Ingenieurkammer-Bau NRW sind, ist die Teilnahmegebühr rabattiert. Die Höhe des Rabatts entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung.

Informationen über die kostenlose Mitgliedschaft bei START.ING. finden Sie auf dieser Webseite im Bereich Informationen für Schülerinnen, Schüler und Studierende.
mehr über Start.ING. erfahren

In der Teilnahmegebühr sind, sofern nicht anders vermerkt, Seminarunterlagen sowie Bewirtung enthalten.

Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Zahlungszeitpunkt angegeben ist. Die nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung entbindet nicht von der Teilnahme oder der fristgerechten Abmeldung. Bei verspäteter Zahlung kann die Ingenieurkammer-Bau NRW die Person von der Teilnahme ausschließen.


Kosten der Mahnung

Nach Ablauf der Zahlungsfrist und erster Abmahnung erhebt die Ingenieurkammer-Bau NRW Mahnkosten.

1. Mahnung: keine Kosten
2. Mahnung: 10,00 Euro
3. Mahnung: 20,00 Euro (zuzüglich der Gebühren für die zweite Mahnung).


Stornobedingungen

Eine Abmeldung ist kostenlos nur bis zur für die Veranstaltung bestimmten Frist in Textform möglich. Diese Frist endet 14 Tage vor Veranstaltung, sofern keine andere Frist kommuniziert wurde. Bei späterer Abmeldung wird das Teilnahmeentgelt, auch bei Nichtteilnahme, in voller Höhe berechnet. Ein Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin kann gestellt werden, sofern die Person die für die Veranstaltung geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die Regelungen zu den Teilnahmeentgelten gelten dann entsprechend. Der Ingenieurkammer-Bau NRW ist der Name des Ersatzteilnehmers oder der Ersatzteilnehmerin unverzüglich mitzuteilen.


Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, falls erforderlich, Termine oder Orte der Seminare zu ändern, Referenten oder Referentinnen auszutauschen oder Seminare abzusagen. Über Änderungen, die den Ort und den Termin betreffen, werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen per Textform informiert. Eine kostenlose Absage ist in diesem Falle möglich, wenn sie binnen einer Frist von 5 Tagen in Textform erfolgt. Ein Anspruch auf Schadenersatz bzw. den Ersatz entstandener Auslagen entsteht dadurch nicht.
Kurzfristige Änderungen, die die Referenten betreffen, sind dem Internetauftritt der Ingenieurkammer-Bau NRW (www.ikbaunrw.de) zu entnehmen. Bei Absage der Veranstaltung seitens der Ingenieurkammer-Bau NRW, gleich aus welchen Gründen, wird das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen/Erfüllungsgehilfinnen der Ingenieurkammer-Bau NRW.


Arbeitsunterlagen/Urheberrecht

Arbeitsunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsunterlagen der Ingenieurkammer-Bau NRW sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der Ingenieurkammer-Bau NRW, der Verfasser und Verfasserinnen, der Referenten und Referentinnen vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den angemeldeten Personen zur Verfügung.


Information über die Speicherung und Übermittlung von Daten

Wir verarbeiten uns übermittelte personenbezogene Daten im Einklang mit Datenschutzrecht, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO). Die Speicherung und Verarbeitung der auf dem Anmeldeformular aufgeführten Daten der Kammermitglieder erfolgt auf Grundlage von § 48 Abs. 2 BauKaG NRW. Im Übrigen werden die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Daten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Ingenieurkammer-Bau NRW gespeichert, die auch auszugsweise in Teilnehmerlisten veröffentlicht werden sollen. Die Löschung der Daten von Ingenieurinnen und Ingenieuren, die kein Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind, erfolgt mit Beendigung der Veranstaltung und den damit zusammenhängenden Vorgängen.

Während der Veranstaltung werden Mitarbeiter der Ingenieurkammer-Bau NRW und/oder beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Filmaufnahmen anfertigen. Die Aufnahmen dienen nicht-kommerziellen Werbezwecken. Sie sollen in kammereigenen Print- und Onlinemedien veröffentlicht sowie der Ingenieurakademie West gGmbH und externen Medien (Print, Rundfunk, Online) zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Die Verarbeitung der Foto- und Filmaufnahmen erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSG-VO.

Die Gewährleistung Ihrer Datenhoheit und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind der Ingenieurkammer-Bau NRW wichtige Anliegen. Auch mit der Wirksamkeit der Datenschutzgrundverordnung legen wir fortgesetzt Ihr Einverständnis zugrunde, über Veranstaltungen der Ingenieurkammer-Bau NRW informiert zu werden. Sollten Sie mit der dazu notwendigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sein, informieren Sie uns bitte per E-Mail: dsgvo@ikbaunrw.de. Wir werden dann Ihren Widerspruch vermerken und Sie künftig nicht mehr über Veranstaltungen informieren. 

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Teilnahmebescheinigungen (Berücksichtigung der FuWO)

Über die Teilnahme an Veranstaltungen, die im Rahmen der Fort- und Weiterbildung anerkannt sind, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Teilnahmebescheinigungen, die als Nachweis für den Besuch der Veranstaltung gelten, werden nur dann ausgehändigt, wenn von einer gesicherten vollständigen Anwesenheit während der Veranstaltung ausgegangen werden kann.


Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf.

Düsseldorf, 12.08.2021
Ingenieurkammer-Bau NRW
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